26. 06. 2021

Verbot des Kükentötens

Änderung des Tierschutzgesetzes

Die Änderung des Tierschutzgesetzes mit dem Verbot des Kükentötens wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl121s1826.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s1826.pdf%27%5D__1624686225108)

 

Danach ist es:

  • ab 01.01.2022 verboten, Küken von Haushühnern zu töten, außer in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen (z.B. tierschutz- oder tierseuchenrechtliche Bestimmungen, nicht schlupffähige Küken, Stubenküken)
  • ab 01.01.2024 verboten, an einem Hühnerei (bei oder nach der Geschlechtsbestimmung des Embryos) einen Eingriff vorzunehmen, der den Tod des Embryos verursacht oder den Brutvorgang abzubrechen.