04. 03. 2021

Änderung der EU-Hygieneverordnung 852/2004

Allergenmanagement, Lebensmittelspenden und Lebensmittelsicherheitskultur

Mit der Verordnung (EU) 2021/382 hat die EU-Kommission die "Hygieneverordnung" (VO (EU) 852/2004) geändert.

 

Die neuen Vorschriften

  • schreiben vor, dass Behältnisse, die zur Ernte, Lagerung und Transport allergener Zutaten lt. Anhang II der LMIV (VO (EU) 1169/2011) genutzt werden, nicht für andere Lebensmittel verwendet werden dürfen, die den jeweiligen Stoff/die Zutat nicht enthalten. Ausgenommen sind Behältnisse, die gereinigt und zumindest per Sichtkontrolle überprüft wurden,
  • regeln die Abgabe von Lebensmittelspenden, auch nach Ablauf des MHD, z.B. an "Tafel"-Vereine,
  • verlangen die Einführung einer "Lebensmittelsicherheitskultur", die u.a. dafür sorgt, dass alle Beschäftigten hinsichtlich der Belange der Lebensmittelsicherheit sensibilisert werden und eine klare und offene Kommunikationskultur gelebt wird.

 

Verordnung (EU) 2021/382 (PDF)

 

 

 

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