17. 12. 2020

Pyrrolizidinalkaloide in Lebensmitteln

Erweiterung der VO (EU) 1881/2006

Pyrrolizidinalkaloide sind von verschiedenen Pflanzen gebildete Substanzen, die aufgrund ihrer Gitftigkeit seit mehreren Jahren zu den in Lebens- und Futtermitteln unerwünschten Stoffen gerechnet werden.

 

Die EU-Kommission hat jetzt, mit der Verordnung (EU) 2020/2040, Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittel (Tee, Kräutertee, getrocknete Kräuter, Nahrunsgergänzungsmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen) festgelegt, die ab 01. Juli 2022 gelten.

 

 

Verordnung (EU) 2020/2040

 

Fragen und Antworten zu Pyrrolizidinalkaloiden des BfR