QS-System: Wieder Remote-Audits möglich
Verlängerung der Lieferberechtigung um maximal 1 Jahr
Die QS GmbH ermöglicht ab dem 15. November 2020 wieder Remote-Audits in Betrieben, bei denen ein Vor-Ort-Termin aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich SARS-CoV 2 oder Afrikanischer Schweinepest nicht möglich ist. Grundsätzlich sollen Audits aber - wo immer möglich - vor Ort durchgeführt werden.
Über die Durchführung eines Remote-Audits entscheidet die jeweilige Zertifizierungsstelle im Einverständnis mit dem Systempartner. Ein Anspruch des Systempartners auf ein Remote-Audit besteht nicht. Die Lieferung im QS System kann durch ein Remote-Audit um maximal ein Jahr verlängert werden.
Die Regelung ist vorerst bis 30. April 2021 befristet.