17. 03. 2020

BRCGS ermöglicht Fern-Audits für Coronavirus-betroffene Betriebe

Der BRCGS ermöglicht unter bestimmten Umständen "Fern-Audits" zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung.

 

Wenn der Produktionsbetrieb läuft, aber ein Re-Zertifizierungsaudit (bedingt durch Reise- oder Zutrittsbeschränkungen) nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann, kann die Zertifzierungsstelle ein Folgezertifikat ausstellen, wenn

  • der Betrieb der Zertifizierungsstelle ein Internes Audit vorlegt, dass dem BRCGS-Standard entspricht und
  • die Zertifizierungsstelle die Ergebnisse dieses Audits durch ein "Fern-Audit" (inkl. u.a. Live-Video-Kontrolle der Produktion und Hygiene und Rückverfolgbarkeitstest) bestätigt.

Sollte der Betrieb innerhalb von 6 Montaten immer noch nicht betreten werden können, ist ein zusätzliches GMP-Audit notwendig.

 

Positionspapier des BRCGS