20. 05. 2017

Neue EU-Kontroll-Verordnung

VO (EU) 2017/625 löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ab

 

Die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz legt zukünftig die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedsstaaten verbindlich fest.

 

Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R0625

 

Durch Harmonisierung, Bündelung und Optimierung europäischer Rechtsvorschriften soll die neue Verordnung dazu beitragen die Qualität amtlicher Kontrollen nachhaltig zu verbessern.

 

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Erweiterung des Regelungsbereichs über die gesamte Lebensmittel- und Agrarkette
  • Harmonisierung aller Einfuhrregelungen für Tiere und Waren
  • Risikoorientierte Kontrolle auch zum Schutz vor Täuschung (Stichwort: Food Fraud)
  • Verbesserter Wissensaustausch durch neue EU-Referenzzentren für „Tierschutz“ und die „Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette“
  • Mehr Transparenz – Mitgliedsstaaten sind zur Veröffentlichung von Kontrollberichten zu Einzelunternehmern ermächtigt