11. 11. 2019
Insekten als Lebensmittel
Hinweise des CVUA Freiburg zur aktuellen Vermarktungssituation
In einer aktuellen Pressemitteilung fasst das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg die aktuelle Situation zur Vermarktung von Insekten als Lebensmittel kurz zusammen:
- Derzeit dürfen sieben Insektenspezies (u.a. Heimchen, Buffalowürmer, Mehlwürmer und Wanderheuschrecken) im Rahmen der "Novel-Food-Verordnung" (VO (EU) 2015/2283) übergangsweise in Verkehr gebracht werden, bis endgültig über die gestellten Anträge entschieden ist.
- Es existieren keine spezifischen Kennzeichnungsvorgaben für Insekten, es sind die allgemeinen Vorschriften der LMIV (VO (EU) 1169/2011) anzuwenden. Das CVUA empfiehlt darüber hinaus (in Anlehnung an die österreichische "Leitlinie für gezüchtete Insekten als Lebensmittel"):
- Angabe des allgemeinen und des wissenschaftlichen Namens
- Hinweis auf mögliche Kreuzallergie bei Vorliegen einer Allergie gegen Krusten- und Schalentiere bzw. Milben
- Hinweis, dass es sich um gezüchtete Insekten handelt
- Zubereitungs- und Verbraucherhinweise
- Zur mikrobiologischen Untersuchung werden derzeit Listeria monocytogenes, Enterobakterien und Bacillus cereus empfohlen. Die Untersuchung auf L. monocytogenes ist verpflichtend, wenn es sich um verzehrfertige Lebensmittel handelt (VO (EU) 2073/2005).
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zu Produktentwicklung und -kennzeichnung:
Frau Marion Klaus
Tel.: 03641 - 242 33 25
Mobil: 0171 - 56 73 087
Email: m.klaus@qmp-jena.de
Quellen mit weiterführenden Informationen
Pressemitteilung des CVUA Freiburg
"Leitlinie für gezüchtete Insekten als Lebensmittel" (Österreich)