08. 05. 2019

Eichpflicht für Eiersortiermaschinen entfällt

Meß- und Eichverordnung geändert

Mit Wirkung zum 01.05.2019 wurden Eiersortiermaschinen in die Liste der Geräte aufgenommen, für die die Meß- und Eichverordnung nicht gilt. Damit entfällt die bisherige Eichpflicht.

 

Wir empfehlen, im Rahmen der Eigenkontrollen regelmäßige Prüfungen der Eiersortiermaschinen durchzuführen (z.B. mittels "Prüfeiern").

 

Für Fragen steht Ihnen Frau Marion Klaus, Tel. 03641 - 242 33 25 oder Email m.klaus@qmp-jena.de gern zur Verfügung.