28. 02. 2019

QS erweitert Befunddatenerfassung in der Geflügelschlachtung

Neuer Leitfaden ab 01. März 2019

Mit Wirkung zum 01. März 2019 erweitert die QS GmbH die Befunddatenerhebung in der Geflügelschlachtung. Zusätzlich müssen ab sofort Informationen zu

  • verworfenen Tieren (mit Hauptverwurfsgründen) und
  • Brusthautveränderungen bei Putenhähnen

mit in die QS-Datenbank eingestellt werden.

Daten ab 01. Januar 2019 müssen rückwirkend gemeldet werden.

 

Darüber hinaus enthält der neue Leitfaden ergänzende Vorgaben zu Kamerasystemen und Beispielbilder für die Einstufung von Fußballenveränderungen.

 

 

Pressemitteilung der QS GmbH

Leitfaden "Befunddatenerfassung in der Geflügelschlachtung, gültig ab 01.03.2019

Revisionsinformationen zum neuen Leitfaden