27. 02. 2019
HALAL-Fleisch darf nicht "BIO" sein
EuGH fällt Urteil zur betäubungslosen Schlachtung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH - Rechtssache C-497/17) hat geurteilt, dass HALAL-Fleisch nicht mit dem Bio-Label gekennzeichnet werden darf.
Da die rituellen Schlachtmethoden ohne Betäubung durchgeführt werden, erfüllen diese die EU-Tierschutzstandards nicht im nötigen Maße.
Volltext des Urteils (vorläufige Fassung)
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