23. 10. 2018

Neue Durchführungsvorschriften zur EU-Ökoverordnung

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1584 ab 11. November in Kraft

Die EU-Kommission hat neue Durchführungsvorschriften zur EU-Öko-Verordnung erlassen, betreffend u.a.

  • die Reinigung und Desinfektion von Bienenstöcken
  • die Verfütterung von Fischmehl und -öl an Garnelen und
  • die Verwendung von Mineralstoffen, Vitaminen, Aminosäuren und Mikronährstoffen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1584 (PDF)