23. 10. 2018
Neue Durchführungsvorschriften zur EU-Ökoverordnung
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1584 ab 11. November in Kraft
Die EU-Kommission hat neue Durchführungsvorschriften zur EU-Öko-Verordnung erlassen, betreffend u.a.
- die Reinigung und Desinfektion von Bienenstöcken
- die Verfütterung von Fischmehl und -öl an Garnelen und
- die Verwendung von Mineralstoffen, Vitaminen, Aminosäuren und Mikronährstoffen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln.