26. 08. 2018
BVL widerruft Zulassung für Neonikotinoide
Verwendung zukünftig nur noch im Gewächshaus zulässig
Entsprechend der Entscheidung der EU-Kommission vom Frühjahr diesen Jahres, die Verwendung von Neonikotinoiden im Pflanzenschutz weiter einzuschränken, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV) die Zulassung verschiedener Mittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zum 18.09.2018 widerrufen. Die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen laufen maximal bis 19.12.2018.