Lebensmittel-Kennzeichnung: Herkunftsangabe der primären Zutat
Durchführungsverordnung zu Artikel 26 Abs. 3 LMIV erschienen
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 hat die Europäische Kommission Regeln für die Herkunftskennzeichnung einer primären Zutat festgelegt, in Fällen, in denen die Herkunft der primären Zutat nicht mit der Herkunft des Lebensmittels übereinstimmt.
Die neue Verordnung gilt ab dem 01. April 2020.
Volltext der Durchführungsverordnung (EU) 2018/775
Unser Seminar „Lebensmittelkennzeichnung und Lebensmittelrecht“ am 13.11.2018 bringt Sie auf den neuesten Stand in allen Fragen der Deklaration und Kennzeichnung.
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zu Lebensmittelkennzeichnung und Lebensmittelinformationsverordnung:
Frau Marion Klaus
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