19. 05. 2018
Bier darf nicht "bekömmlich" heißen
BGH untersagt Begriff als gesundheitsbezogene Werbung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in letzter Instanz eine Bierwerbung mit dem Begriff "bekömmlich" untersagt.
Die Richter stufen den Begriff als "gesundheitsbezogene Angabe" ein, die nach der EU-Health-Claims-Verordnung für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent verboten ist.