19. 05. 2018

Bier darf nicht "bekömmlich" heißen

BGH untersagt Begriff als gesundheitsbezogene Werbung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in letzter Instanz eine Bierwerbung mit dem Begriff "bekömmlich" untersagt.

 

Die Richter stufen den Begriff als "gesundheitsbezogene Angabe" ein, die nach der EU-Health-Claims-Verordnung für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent verboten ist.