27. 04. 2018
Weitere Beschränkungen für Neonikotinoide
Verwendung zukünftig nur noch im Gewächshaus
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit teilt mit, dass der Ständig Ausschuss der EU für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt hat, die Verwendung der drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zukünftig auf Gewächshauskulturen einzuschränken.
Innerhalb der nächsten Monate müssen die EU-Staaten die nationalen Zulassungen entsprechend ändern bzw. wiederrufen.