27. 04. 2018

Weitere Beschränkungen für Neonikotinoide

Verwendung zukünftig nur noch im Gewächshaus

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit teilt mit, dass der Ständig Ausschuss der EU für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt hat, die Verwendung der drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zukünftig auf Gewächshauskulturen einzuschränken.

 

Innerhalb der nächsten Monate müssen die EU-Staaten die nationalen Zulassungen entsprechend ändern bzw. wiederrufen.

 

Pressemitteilung des BVL